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aba Herbstagung mit Vortrag von Neuburger & Partner zum IDW Rechnungslegungshinweis RH FAB 1.021

Der Herbst naht und mit ihm die Hochsaison für die Erstellung der versicherungsmathematischen Bilanzgutachten. Dieses Jahr mit der spannenden, verpflichtenden Erstanwendung des IDW Rechnungslegungshinweises RH FAB 1.021.
 
Bei der Bewertung von (teil)-kongruent rückgedeckten Pensionszusagen sind größere Bilanzsprünge inklusive einmaligem Aufwandseffekt zu erwarten. Der Ergebnisbericht der DAV/IVS Arbeitsgruppe Rechnungslegung hat hier glücklicherweise bereits Ende April handhabbare Bewertungsverfahren vorgestellt.
 
Zu einigen offen gebliebenen Praxisfragen ist in DER BETRIEB ein Aufsatz unseres Partners, Dr. Ferdinand Helmer (Neuburger & Partner) erschienen. Auch wird es zum IDW Rechnungslegungshinweises RH FAB 1.021 auf der Herbstagung der mathematischen Sachverständigen (aba) einen Vortrag von Dr. Helmer geben, der Praxisfragen beantwortet.

Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner Neuburger & Partner hat b+m Informatik bereits seit April intensiv an einer Umsetzung des neuen Rechnungslegungshinweises im b+m bAVManager gearbeitet. Die finale Version der Software zur Berechnung von versicherungsmathematischen Gutachten steht unseren Kunden bereits seit Ende Juli zur Verfügung. Aktuell unterstützen wir unsere Anwender bei der individuellen Migrationen, um Bestände von mehreren tausend Kunden automatisch auf das neue Verfahren umzustellen.

Haben Sie bereits alle notwendigen Anpassungen vorgenommen?

Wir bieten Unterstützung bei der Umsetzung des IDW Rechnungslegungshinweis IDW FAB 1.021 - von der Analyse über die Beratung bis hin zur kompletten Berechnung Ihrer Gutachten im b+m bAVManager für die aktuelle Saison.

Sprechen Sie uns an.

+49 (0)4340 4040