Aktuelle Version des b+m bAVManager ist IDW RH FAB 1.021 ready
Der IDW Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) hat in seiner 264. Sitzung den IDW Rechnungslegungshinweis: Handelsrechtliche Bewertung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus rückgedeckten Direktzusagen (IDW RH FAB 1.021) verabschiedet. Die Anwendung der neuen Rechnungslegungshinweise ist zum 31.12.2022 verpflichtend.
Mit der Abbildung der Berechnung nach dem Zahlungsstrom-, Erfüllungsbetrag- und Deckungskapitalverfahren sind Anwender der aktuellen Version des b+m bAVManager in der neuen Saison bestens für den IDW Rechnungslegungshinweis RH FAB 1.021 gerüstet. Bereits seit der Veröffentlichung des neuen Rechnungslegungshinweises im April wurde intensiv an der Umsetzung im bAVManager gearbeitet und Kundenfeedback ist bereits in die Entwicklung der finalen Version der Software zur Berechnung und Erstellung versicherungsmathematischer Gutachten eingeflossen. Aktuell unterstützen wir unsere Anwender bei der individuellen Migrationen, um Bestände von mehreren tausend Kunden automatisch auf das neue Verfahren umzustellen.
Haben Sie bereits alle notwendigen Anpassungen für Rechnungslegungshinweis IDW FAB 1.021 vorgenommen?
Gutachter, Sachverständige und Versicherer nutzen seit vielen Jahren den b+m bAVManager zur Berechnung und Erstellung versicherungsmathematischer Gutachten. Der bAVManager ist hoch konfigurabel und rechtliche Anpassungen stehen rechtzeitig zur Verfügung.
Darüber hinaus bieten wir Unterstützung bei der Umsetzung des IDW Rechnungslegungshinweis IDW FAB 1.021 - von der Analyse über die Beratung bis hin zur kompletten Berechnung Ihrer Gutachten für die aktuelle Saison.